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Sentenza 10 luglio 2025
Sentenza 10 luglio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 10/07/2025, n. 462 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 462 |
| Data del deposito : | 10 luglio 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 2428/2025
Parte_1
VOLKES
[...] Parte_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
DA vertreten und verteidigt durch RA TE CP_2 CP_3
und
, vertreten und verteidigt durch RA DU Controparte_4
IN
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 05/04/1989; Parte_11
und
, geboren in MERAN (BZ) am 30/04/1991; Controparte_4
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert und durch die schriftliche Verhandlungsnote vom 20.06.2025 (hinterlegt am 24.06.2025) abgeändert wurden und welche integrierenden Bestanteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 10/07/2025
Die Vorsitzende und Verf.
Julia Dorfmann
Seite 2 von 2
Parte_1
VOLKES
[...] Parte_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
DA vertreten und verteidigt durch RA TE CP_2 CP_3
und
, vertreten und verteidigt durch RA DU Controparte_4
IN
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 05/04/1989; Parte_11
und
, geboren in MERAN (BZ) am 30/04/1991; Controparte_4
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert und durch die schriftliche Verhandlungsnote vom 20.06.2025 (hinterlegt am 24.06.2025) abgeändert wurden und welche integrierenden Bestanteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 10/07/2025
Die Vorsitzende und Verf.
Julia Dorfmann
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