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Sentenza 5 marzo 2024
Sentenza 5 marzo 2024
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 05/03/2024, n. 286 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 286 |
| Data del deposito : | 5 marzo 2024 |
Testo completo
[...]
TR
[...]
Allg. Reg. Nr. 3982/2023
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 Per_2
Persona_3
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
PA , Per_4
vertreten und verteidigt durch RA und RA ON
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht Controparte_3
und
, CP_4
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_5
aus den Akten hervorgeht
Seite 1 von 3 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die des Zusammenlebens Org_1
unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BRIXEN (BZ) am 05/03/1972; Per_6
und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 07/06/1972; CP_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
Seite 2 von 3 verfügt dass die auf Grund der im Rekurs, am 19/12/2023 hinterlegt, Persona_7
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 29/02/2024
Die vorsitzende Organizzazione_2
Francesca Parte_1
Seite 3 von 3
TR
[...]
Allg. Reg. Nr. 3982/2023
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 Per_2
Persona_3
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
PA , Per_4
vertreten und verteidigt durch RA und RA ON
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht Controparte_3
und
, CP_4
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_5
aus den Akten hervorgeht
Seite 1 von 3 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die des Zusammenlebens Org_1
unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BRIXEN (BZ) am 05/03/1972; Per_6
und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 07/06/1972; CP_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
Seite 2 von 3 verfügt dass die auf Grund der im Rekurs, am 19/12/2023 hinterlegt, Persona_7
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 29/02/2024
Die vorsitzende Organizzazione_2
Francesca Parte_1
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