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Sentenza 10 settembre 2025
Sentenza 10 settembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 10/09/2025, n. 544 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 544 |
| Data del deposito : | 10 settembre 2025 |
Testo completo
[...]
RT
[...]
Allg. Reg. Nr. 2210/2025
Das ND Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
Morris Recla berichterst.
[...]
Parte_1
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf anhängig zwischen ER
, Controparte_2
und
, Parte_2
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_2
welche aus den Akten hervorgeht, mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim ND , welche die CP_1
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_3
[...] pagina 1 di 2 dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in INNICHEN (BZ) am 23/03/1970; Controparte_2
und
, geboren in INNICHEN (BZ) am 19/01/1972; Parte_2
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die auf Grund der im Rekurs, am 28/05/2025 hinterlegt, ER
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
09/09/2025 CP_1
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
Morris Parte_4 pagina 2 di 2