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Sentenza 14 marzo 2025
Sentenza 14 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 14/03/2025, n. 168 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 168 |
| Data del deposito : | 14 marzo 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 4595/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
UN ÖH, vertreten und verteidigt durch RA , Persona_3
und
, Persona_4
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_3
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Seite 1 von 3 der Parteien befürwortet hat. Persona_5
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
geboren in MERAN (BZ) am 31/08/1977; Persona_6
und
, geboren in MERAN (BZ) am 25/07/1976; Persona_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs vom 25/11/2024 einvernehmlich formulierten Schlussanträge, bei der Verhandlung vom
13/3/2025 bestätigt, mit Ausnahme von Punkt 4), welcher nun vorsieht, dass sämtliche Nebenkosten für das Wohnhaus im Schaffeld Nr. 27 im
Ausmaß von 80% von Seiten des Herrn AR UE und von 20% von FR PÖ übernommen werden, geregelt wird. Die gemeinsamen
Schlussanträge, welche auch die Einräumung des lebenslangen Wohnrechts zugunsten von FR auf der im Rekurs angegebenen Persona_6
Immobilie vorsehen, bilden integrierender Bestandteil dieses Urteils, und werden hiermit bestätigt.
Bozen, 13/03/2025
Die Vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 4595/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
UN ÖH, vertreten und verteidigt durch RA , Persona_3
und
, Persona_4
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_3
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Seite 1 von 3 der Parteien befürwortet hat. Persona_5
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
geboren in MERAN (BZ) am 31/08/1977; Persona_6
und
, geboren in MERAN (BZ) am 25/07/1976; Persona_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs vom 25/11/2024 einvernehmlich formulierten Schlussanträge, bei der Verhandlung vom
13/3/2025 bestätigt, mit Ausnahme von Punkt 4), welcher nun vorsieht, dass sämtliche Nebenkosten für das Wohnhaus im Schaffeld Nr. 27 im
Ausmaß von 80% von Seiten des Herrn AR UE und von 20% von FR PÖ übernommen werden, geregelt wird. Die gemeinsamen
Schlussanträge, welche auch die Einräumung des lebenslangen Wohnrechts zugunsten von FR auf der im Rekurs angegebenen Persona_6
Immobilie vorsehen, bilden integrierender Bestandteil dieses Urteils, und werden hiermit bestätigt.
Bozen, 13/03/2025
Die Vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3