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Sentenza 4 novembre 2025
Sentenza 4 novembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/11/2025, n. 732 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 732 |
| Data del deposito : | 4 novembre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3326/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den ERn
DR PA CP_3
IS CL ER
berichterst. ERin Persona_1 hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehescheidungssache unter Nr. 3326/2025 allg. Reg., gemeinsam eingeleitet gemäß Art. 473 bis.51 ZPO von den Parteien
in Person der Sachwalterin RA gemäß Parte_1 CP_4
Ermächtigung des Vormundschaftsrichters vom 28/07/2025, vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
CP_5 und
, Controparte_6
Con vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche Parte_2
aus den Akten hervorgeht;
Antragsteller
Seite 1 von 3 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
streitbeigetretene Partei
***
Das Landesgericht Bozen, erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3 Nr. 2 lit. b) Gesetz Nr. 898/1970 geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die einverständlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_3
erklärt das Landesgericht Bozen die Auflösung der zwischen den Parteien
ER AT, geboren in KALTNER A.D.W. (BZ) am 09/10/1962, und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 25/06/1970, Controparte_6
geschlossenen Ehe.
Der Standesbeamte der Gemeinde Leifers, wo die Eheschließung unter Nr. 5 Teil I des
Jahres 2009 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen
Seite 2 von 3 anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt haben:
Die Anwaltsspesen werden kompensiert, jede Partei bezahlt ihren Anwalt und die
Anwälte verzichten auf die Kostensolidarität laut Art. 13 der Anwaltsordnung.
30/10/2025
Die Urteilsverfasserin Der Vorsitzende
TA DR PA Per_1
(digitale Unterschrift) (digitale Unterschrift)
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