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Sentenza 4 marzo 2025
Sentenza 4 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/03/2025, n. 153 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 153 |
| Data del deposito : | 4 marzo 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1424/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo CP_2
Recla bericherst. CP_3 [...]
Parte_1
[...]
, in der Ehescheidungssache unter Nr. 1424/2024 allg. Reg., gemeinsam eingeleitet
[...]
gemäß Art. 473 bis.51 ZPO von den Parteien
Persona_1
und
AN AF, beide vertreten und verteidigt durch RA LEITER ANDREAS, laut Vollmacht, welche aus den
Akten hervorgeht;
Antragsteller
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht;
CP_1
dem Streit beigetretene Partei
Das Landesgericht Bozen, erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
pagina 1 di 4 dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Nr. 2, Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 Nr. 898 geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer
Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die einverständlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen weder rechtlich noch im
Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_2
erklärt
Die die Auflösung der am 07/10/2011 in der Gemeinde Kiens (BZ) Parte_3
geboren in BRIXEN (BZ) am 07/05/1982;
[...]
und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 17/08/1980 geschlossenen Ehe. Parte_4
Der Standesbeamte der Gemeinde Kiens (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 4 Teil I, Serie /, des Jahres 2011 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt und bestätigt haben:
1. Die Familienwohnung im Hofgebäude des geschlossenen Hofes E.Zl. 17/I K.G. Hofern wird dem Ehemann HA ND und den gemeinsamen Kindern zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen.
2. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für die beiden minderjährigen Kinder,
, geboren am 19.04.2009 in Bruneck, und HA YL, geb. Am Parte_5
05.01.2012 in . Die beiden Kinder werden vorwiegend beim Vater untergebracht, wo sie Per_2
auch ihren amtlichen Wohnsitz haben.
pagina 2 di 4 3. HA trägt sämtliche Kosten des ordentlichen Unterhaltes sowie auch sämtliche Pt_4
außerordentliche Kosten der Kinder. trägt zu den Unterhaltskosten der Persona_1
Kinder bei, indem sie außerhalb ihrer Arbeitszeiten sich täglich von Montag bis Freitag in die
Familienwohnung am geschlossenen Hof begibt, dort das Mittagessen für die Familie zubereitet und im weiteren Verlauf des Nachmittags andere anfallende Arbeiten im Haushalt in der
Familienwohnung erledigt bzw. dort für die Kinder da ist. Am Abend übernimmt Parte_4
die Betreuung der Kinder sowie alle weiteren anfallenden Arbeiten im Haushalt. Für
[...]
, welche den Haushalt am geschlossenen Hof anbelange, Controparte_4 Parte_6
das entsprechende Geld zur Verfügung, damit die entsprechenden
[...] Persona_1
Einkäufe tätigen kann. IR dokumentiert die von ihr für den Haushalt am Hof Per_1
getätigten Ausgaben mit den entsprechenden Kassenbelegen.
4. Die Umgangs- und Besuchsregelung für die Kinder während der Wochenenden sowie auch jene in den Ferien während des Schuljahres und während der Sommerferien wird zwischen den
Eltern im Einvernehmen von Fall zu Fall vereinbart.
5. Die sind sich darüber einig, dass sie den Kindern im Sommer und während der CP_5
restlichen Ferien die Teilnahme an Kursen und Freizeitaktivitäten ermöglichen möchten, sofern die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind und die Kinder dies wünschen. Die hierfür anfallenden Kosten werden zur Gänze vom Vater getragen.
6. Die Steuerfreibeträge für die Kinder können zur Gänze von HA ND in
Anspruch genommen werden.
7. Das einheitliche Familiengeld, sowie jede andere Zuwendung der öffentlichen Hand für die Kinder, steht HA ND zu.
8. und , finanziell unabhängig voneinander zu Persona_1 Persona_3
sein, und sie verzichten gegenseitig auf jeglichen Unterhalt für sich selbst.
9. Die Ehegatten ermächtigen sich gegenseitig, soweit dies aufgrund der Gesetzeslage eventuell notwendig sein sollte, ohne vorherige Genehmigung des anderen die Ausstellung und die
Erneuerung von Identitätskarten und Reisepässen für sich zu beantragen. Sie nehmen zur dass für die Beantragung der Dokumente für die minderjährigen Kinder das Per_4
ausdrückliche Einverständnis beider Elternteile vor den Behörden abgegeben werden muss und pagina 3 di 4 verpflichten sich dazu.
10. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens werden zur Gänze von IR IR getragen.
Bozen, 19/02/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
Morris Parte_7
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