Trib. Bolzano, sentenza 23/12/2025, n. 845
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Sentenza 23 dicembre 2025

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  • Accolto
    Voraussetzungen für die Scheidung

    Das Gericht erachtet die in Art. 3, Ziffer Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes 1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen als gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag befürwortet. Das Verfahren ist vorschriftsmäßig und die Zuständigkeit des Gerichts gegeben.

  • Accolto
    Ordentlicher Unterhaltsbeitrag für die Kinder

    Die Parteien haben diesen Unterhaltsbeitrag einvernehmlich beantragt.

  • Accolto
    Außerordentliche Spesen für die Kinder

    Die Parteien verweisen für die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Spesen auf das Einvernehmensprotokoll.

  • Accolto
    Zahlung von Scheidungsunterhalt

    Die Parteien haben diesen Unterhalt einvernehmlich beantragt.

  • Accolto
    Verzicht auf weitere Forderungen

    Die Parteien haben dies einvernehmlich beantragt.

  • Accolto
    Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten

    Die Parteien haben dies einvernehmlich beantragt.

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    Sul provvedimento

    Citazione :
    Trib. Bolzano, sentenza 23/12/2025, n. 845
    Giurisdizione : Trib. Bolzano
    Numero : 845
    Data del deposito : 23 dicembre 2025

    Testo completo