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Sentenza 23 dicembre 2025
Sentenza 23 dicembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 23/12/2025, n. 852 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 852 |
| Data del deposito : | 23 dicembre 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 4705/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
RR CL bericherst.
[...]
Controparte_2
[...]
, in der Ehescheidungssache unter Nr. 4705/2024 allg. Reg., gemeinsam eingeleitet
[...] gemäß Art. 473 bis.51 ZPO von den Parteien
EGGER ; Per_1 Per_2 und
, Parte_1 beide vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus den Parte_2
Akten hervorgeht;
Antragsteller
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim;
Controparte_1 dem Streit beigetretene Partei
Das Landesgericht Bozen,
pagina 1 di 4 erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Nr. 2, Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 Nr. 898 geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer
Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die einverständlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen weder rechtlich noch im
Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_3 erklärt
Die Aufhebung der zivilrechtlichen Wirkungen (die ) der am 07/07/2018 in der Per_3
Gemeinde CH (BZ) zwischen geboren in HL (BZ) am Persona_4
02/11/1982 und geboren in HL (BZ) am 05/07/1972 Parte_1
Pers geschlossenen
Der Standesbeamte der Gemeinde CH (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 7 Teil I, Serie /, des Jahres 2018 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt und bestätigt haben:
1) Die Obsorge über die minderjährige Tochter IE wird von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt, wobei die Tochter bei ihrer Mutter untergebracht und dort ihren meldeamtlichen
Wohnsitz in CH haben wird.
pagina 2 di 4 2) Die Eltern leben und wohnen in Zukunft im gleichen Haus, in von ERn Per_6
in Sportplatzweg, N 7, wobei die Mutter und die Tochter IE Parte_1 das zweite Geschoss und der Vater das erste Geschoss bewohnen.
3) Die Mutter lebt in dieser Wohnung auch mit ihren anderen drei Kindern Gabriel, Per_7 und .
[...] Per_8
4) Die Eltern benutzen gemeinsam die Flächen die im Erdgeschoss sind wie der Kellerraum, der Garten und die Garage und beide verpflichten sich diese Räume und Flächen in
Ordnung und sauber zu halten.
5) hat das Recht und die Pflicht, seine Tochter jederzeit, nach Parte_4 vorheriger Absprache mit der Kindsmutter und unter Berücksichtigung der schulischen und außerschulischen Interessen der Minderjährigen, zu besuchen und bei sich zu haben.
In Ermangelung einer anderweitigen Abmachung wird ER SC jeden Mittwoch
Nachmittag sowie jedes zweite Wochenende von Freitag ab 15.30 Uhr bis Sonntag um
18.30 Uhr mit seiner Tochter . Per_9
6) wird das Recht zuerkannt die Sommerferien mit seiner Parte_5
Tochter über einen Zeitraum von drei Wochen, 21 Tagen, unterteilt oder durchgehend, in
Absprache mit der Mutter zu genießen.
7) Die Weihnachtsferien und den Jahreswechsel sowie die Ferien zu Karneval und Ostern werden nach Absprache mit dem anderen Elternteil im Wechsel von jedem Elternteil mit der Tochter genossen.
8) ER ist verpflichtet, einen wiederkehrenden Beitrag zum Unterhalt Parte_1 für die Tochter IE in Höhe von € 450,00 monatlich zu leisten.
9) Der ist im Vorhinein innerhalb des 5. Tages eines jeden Monats zu Controparte_3
Händen der Kindsmutter zu bezahlen und unterliegt der jährlichen Angleichung an den
Lebenshaltungskostenindex für Arbeiter und Angestellte der Provinz Bozen mit Basis
01.01.2025.
10) Die außerordentlichen Kosten für die Tochter bis zu deren Volljährigkeit bzw.
pagina 3 di 4 wirtschaftlichen Selbständigkeit werden von ER SC zu 50 % und von Parte_1 zu 50 % übernommen; für die Regelung der außerordentlichen Persona_10
Kosten gilt das Protokoll der Familienbeobachtungsstelle des Landesgerichtes Bozen vom
06.09.2018.
11) Frau hat das Recht 100 % der Familienzulagen zu bekommen. Persona_4
Eventuelle Beiträge der öffentlichen oder privaten Hand bezieht Frau GE EI
IN.
12) Die Steuerfreibeträge für die Tochter werden von den Eltern je zur Hälfte in Anspruch genommen.
13) ER verpflichtet sich, den Familienwagen der Marke Ford Custom, Parte_1
Kennzeichen FR 555 MC an Frau GE zum Preis von € 24.000,00 zu Persona_4 verkaufen;
verzichtet auf das Eigentum des Wohnwagens im Wert von Persona_10
€ 9.000,00 und auf die Rückerstattung von € 15.000,00 durch ERn welche sie Parte_1 für die Renovierung des Bades im Familienhaus bezahlt hat.
14) Der Verzicht von Frau GE EI IN auf die gesamte Summe von € 24.000,00 ist die Gegenzahlung für den Kauf des Familienwagens der Marke Ford Custom,
Kennzeichen FR . C.F._1
15) Die Kosten des gegenständlichen Verfahrens werden geteilt, jede Partei übernimmt die
Hälfte der Kosten des Anwalts.
05/12/2025 CP_1
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
RR Parte_6
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