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Sentenza 21 ottobre 2025
Sentenza 21 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/10/2025, n. 686 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 686 |
| Data del deposito : | 21 ottobre 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 3534/2025
Parte_1
DES VOLKES
[...] Parte_1
DAS GE EN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
EL , Per_1
und
, Parte_10
beide vertreten und verteidigt durch RA KO UT
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_11
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
EL WA, geboren in BRUNECK (BZ) am 27/10/1991; und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 23/06/1988; Parte_10
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert wurden, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 16/10/2025
Die und Verf. Parte_4
UL NN
Seite 2 von 2
Parte_1
DES VOLKES
[...] Parte_1
DAS GE EN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
EL , Per_1
und
, Parte_10
beide vertreten und verteidigt durch RA KO UT
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_11
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
EL WA, geboren in BRUNECK (BZ) am 27/10/1991; und
, geboren in BRUNECK (BZ) am 23/06/1988; Parte_10
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert wurden, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 16/10/2025
Die und Verf. Parte_4
UL NN
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