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Sentenza 21 ottobre 2025
Sentenza 21 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/10/2025, n. 683 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 683 |
| Data del deposito : | 21 ottobre 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 2377/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
ND DO Vorsitzender
RR EC berichterst.
[...]
Parte_1
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Controparte_2
und
, Parte_2
Pers beide vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, Persona_2
welche aus den Akten hervorgeht, mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim , welche die Controparte_1
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
*** pagina 1 di 3 DAS Parte_3
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BRUNECK (BZ) am 17/02/1990; Controparte_2
und
, geboren in BOZEN (BZ) am 20/03/1985; Parte_2
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 11/06/2025 hinterlegt, wie mit der schriftlichen Verhandlungsnote vom 26/09/2025 integriert, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden. pagina 2 di 3 Bozen, 17/10/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
RR EC ND DO pagina 3 di 3