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Sentenza 4 novembre 2025
Sentenza 4 novembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/11/2025, n. 730 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 730 |
| Data del deposito : | 4 novembre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3657/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
ND Parte_1 CP_3
Recla Richter CP_4
berichterstattende Persona_1 CP_5
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren gemäß Art. 337 bis ZGB, gemeinsam eingeleitet gemäß Art. 473 bis.51 ZPO von den Parteien
Parte_2
vertreten und verteidigt durch RA D'UR EL und RA CP_6
ALFRED, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
und
MICHAELA Per_2
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_3
aus den Akten hervorgeht;
Antragsteller mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen; streitbeigetretene Partei
Seite 1 von 2 ***
Das Landesgericht erachtet,
dass die Parteien gemeinsam formulierten Schlussanträge gestellt haben;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Bedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge befürwortet hat;
dass eine Anhörung des/r Kindes/r in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (Art. 473 bis.4 letzter Abs. ZPO);
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Contr
Parte_3 nimmt das Landesgericht Bozen die im verfahrenseinleitenden Antrag (laut Hinterlegung vom 18/09/2025, 16:04 Uhr) einvernehmlich formulierten Schlussanträge, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden, zur Kenntnis.
30/10/2025
Die Urteilsverfasserin Der Vorsitzende
Magdalena ST ND AR
(digitale Unterschrift) (digitale Unterschrift)
Seite 2 von 2
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NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3657/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
ND Parte_1 CP_3
Recla Richter CP_4
berichterstattende Persona_1 CP_5
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren gemäß Art. 337 bis ZGB, gemeinsam eingeleitet gemäß Art. 473 bis.51 ZPO von den Parteien
Parte_2
vertreten und verteidigt durch RA D'UR EL und RA CP_6
ALFRED, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
und
MICHAELA Per_2
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_3
aus den Akten hervorgeht;
Antragsteller mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen; streitbeigetretene Partei
Seite 1 von 2 ***
Das Landesgericht erachtet,
dass die Parteien gemeinsam formulierten Schlussanträge gestellt haben;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Bedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge befürwortet hat;
dass eine Anhörung des/r Kindes/r in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (Art. 473 bis.4 letzter Abs. ZPO);
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Contr
Parte_3 nimmt das Landesgericht Bozen die im verfahrenseinleitenden Antrag (laut Hinterlegung vom 18/09/2025, 16:04 Uhr) einvernehmlich formulierten Schlussanträge, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden, zur Kenntnis.
30/10/2025
Die Urteilsverfasserin Der Vorsitzende
Magdalena ST ND AR
(digitale Unterschrift) (digitale Unterschrift)
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