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Sentenza 18 novembre 2025
Sentenza 18 novembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 18/11/2025, n. 765 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 765 |
| Data del deposito : | 18 novembre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3869/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 [...]
- Parte_2 Parte_3
- berichterstattender
[...] Pt_4
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 3869 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51.
[...] Parte_5
, geboren in ( ) am 18.07.1955, vertreten und
[...] CP_4 CP_5 verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
Parte_6 und geboren in BRIXEN (BZ) am 23.02.1955, vertreten und verteidigt durch Parte_7 [...]
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
Parte_8
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2 nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten Urkunden und in die hinterlegte schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von einvernehmlich gestellten Parte_5
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_6 hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_7
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 12.11.2025. CP_2
Der Verfasser Die Vorsitzende
AN RA LI RF
Seite 2 von 2
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3869/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 [...]
- Parte_2 Parte_3
- berichterstattender
[...] Pt_4
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 3869 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51.
[...] Parte_5
, geboren in ( ) am 18.07.1955, vertreten und
[...] CP_4 CP_5 verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
Parte_6 und geboren in BRIXEN (BZ) am 23.02.1955, vertreten und verteidigt durch Parte_7 [...]
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
Parte_8
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2 nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten Urkunden und in die hinterlegte schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von einvernehmlich gestellten Parte_5
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_6 hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_7
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 12.11.2025. CP_2
Der Verfasser Die Vorsitzende
AN RA LI RF
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